Der erste »deutschstämmige Rückwanderer« aus der Sowjetunion, der dem Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit der Rasterfahndung nach den Entführern des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer als »verdächtiges Element« gemeldet wurde, war der 1933 in Moskau als Sohn des Altkommunisten Max Haupt1 geborene Historiker Konrad »Kostja« Golowin, den man am 15. Oktober 1977 bei einem Grenzübertritt nach Frankreich angehalten und wegen Mitführens »extremistischen Schrifttums« – wozu insbesondere mehrere Exemplare eines Westberliner Raubdrucks von Arschinow (über den Machnowismus) sowie eine anonyme Broschüre über »Marx, Lenin und die Dichter« aus den dreißiger Jahren gehörten – vorschriftsgemäß registriert hatte. Golowin war Ende 1974 ohne Anhang in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, nachdem er während mehr als zwei Jahren auf die Ausbürgerungsakten der zuständigen Moskauer Behörde hatte warten müssen. Den Entscheid, die UdSSR zu verlassen, hatte Golowin, der durch die Veröffentlichung mehrerer ideengeschichtlicher Studien zur russischen revolutionären Bewegung des ausgehenden 19. Jahrhunderts in wissenschaftlichen Kreisen bekannt geworden war, erst dann gefaßt, als er sich mehr und mehr – ohne der innersowjetischen Opposition nahegestanden oder ihr gar angehört zu haben – in seiner Forschungstätigkeit eingeschränkt sah: seit 1970 blieb ihm (abgesehen davon, daß er im westlichen Ausland weder publizieren noch an Fachkongressen teilnehmen durfte) wegen seines angeblich zu weitgehenden »historischen Objektivismus« der Zugang zu wichtigen Archivmaterialien verschlossen, und ein Jahr darauf, nachdem er wiederholt gegen diese verfassungswidrigen Einschränkungen protestiert hatte, verlor er nicht nur seine Assistentenstelle bei der Akademie, sondern auch die Möglichkeit, in den öffentlichen Universitätsbibliotheken Moskaus zu arbeiten: mit der eher vagen Begründung, er habe »das in ihn gesetzte Vertrauen« mißbraucht und »die seit Generationen bewährten Prinzipien der vaterländischen Geschichtsschreibung« mißachtet, entzog man Golowin den Benützerausweis (tschitatelskij bilet), was den unmittelbaren Abbruch seiner vielversprechenden, wenn auch keineswegs spektakulären Karriere bedeutete und ihn zudem vom wissenschaftlichen Informationsangebot fast völlig ausschloß.
Nach der Emigration ließ sich Golowin in Frankfurt am Main, der Geburtsstadt seines Vaters, nieder, wo man ihm, als Rücksiedler, zwar das übliche Startkapital zur Verfügung stellte, jedoch keinen passenden Arbeitsplatz zuweisen konnte. Auch war sein Bekanntheitsgrad zu gering, sein Forschungsgebiet zu abgelegen, als daß er die begonnene akademische Laufbahn sogleich an einer bundesdeutschen Hochschule hätte fortsetzen können. Golowin entschloß sich deshalb, sein Auskommen vorübergehend freiberuflich, sei es als Journalist, sei es als Übersetzer, zu suchen. Für beides brachte er dank seiner nahezu perfekten Zweisprachigkeit recht gute Voraussetzungen mit; dennoch gelang es ihm kaum, entsprechende Aufträge zu erhalten. Besonders schwer tat sich Golowin mit der Presse, wobei vor allem die der sozial-liberalen Koalition nahestehenden Blätter wenig Interesse zeigten, einen Mitarbeiter »aus dem Osten« zu beschäftigen, von dem sie selbstverständlich annahmen, daß er – in welchem Ressort auch immer – sich durch antisowjetische Vorurteile würde leiten lassen, was gerade damals, zwischen Entspannungseuphorie und Radikalenerlaß, nicht eben erwünscht gewesen wäre. Bei Blättern der bürgerlichen Mitte und der Rechten wiederum begegnete Golowin, der sich – im Sinn Medwedews – »der sozialen Demokratie verpflichtet« fühlte, jenen andern Befürchtungen, die darin bestanden, es könnte sich bei ihm um einen »Mann von drüben« handeln, um einen Schein-Emigranten, der in fremdem Auftrag den »Marsch durch den bundesdeutschen Pressewald« antreten sollte … Einzig im Tagesfeuilleton der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vermochte Golowin ab 1976 hin und wieder einen Beitrag, zumeist Rezensionen geschichtswissenschaftlicher Neuerscheinungen, zu plazieren, doch zog die FAZ es vor, auf seine Mitarbeit zu verzichten, nachdem er eine unter dem Titel »Deutsche Kraftbrühe« eingereichte, von der Redaktion jedoch abgelehnte satirische Glosse zur Sympathisanten-Diskussion – es war darin, etwas pathetisch, von der »urtrüben Tiefe« und den »obenaufschwimmenden blinden Flecken der deutschen Volksseele« die Rede – in einem Studentenorgan der trotzkistischen Linken hatte erscheinen lassen.
Um von seinem nachteiligen, meist mißverstandenen Status als »Rückwanderer« – oder eben als »Ostblock-Flüchtling« – wenigstens äußerlich loszukommen, stellte Golowin im Frühjahr 1977 formell das Gesuch, seinen russifizierten Familiennamen aufgeben und sich statt dessen wieder, in Übereinstimmung mit seinem ererbten deutschen Namen, »Haupt« nennen zu dürfen. Da das Gesuch während längerer Zeit unbearbeitet blieb und die beantragte Namensänderung ohnehin ein aufwendiges juristisches Verfahren voraussetzte, begann Golowin, dem amtlichen Entscheid vorgreifend, von sich aus damit, seinen eigentlichen Namen zu verwenden, indem er zunächst seine publizistischen und übersetzerischen Arbeiten mit »Konrad Haupt« signierte, jedoch bald auch persönlich von dieser ebenso eingängigen wie unauffälligen Namensform Gebrauch machte. Doch sein berufliches Fortkommen wurde dadurch nicht gefördert. Nirgends konnte Haupt eine feste, seinen Fähigkeiten und Interessen entsprechende Anstellung finden. Auch fiel es ihm zunehmend schwer, statt mit Archivmaterialien, wie er es in der Sowjetunion gewohnt war, ausschließlich mit Sekundärliteratur umzugehen, und es machte ihm zu schaffen, als Publizist wie auch als Übersetzer ständig dem unberechenbaren Druck der Aktualität ausgesetzt zu sein und doch nur »bei Gelegenheit« veröffentlichen zu können. Haupt, dessen wachsende Irritation über das Leben in der fremden Heimat bald in Enttäuschung, ja in Verzweiflung überging, war nicht zuletzt aus materiellen Gründen mehr und mehr darauf angewiesen, in linken Blättern gedruckt zu werden und für linke Verlage arbeiten zu können, was ihn aber anderseits, da hier – falls überhaupt – nur sehr bescheidene Honorare zu erwarten waren, zu beträchtlicher Mehrarbeit zwang.
Als Haupt schließlich, wie schon erwähnt, aus trivialem Anlaß die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zog und mit zusätzlichen Unannehmlichkeiten zu rechnen hatte, wurde die Verzweiflung zum Haß. Am Tag nach seiner Rückkehr aus Frankreich geriet er, wiederum rein zufällig, in eine Straßensperre und verlor, als sein PW nach irgendwelchem »belastendem Material« und er selbst nach Waffen durchsucht wurde, plötzlich die Nerven, griff einen Polizeibeamten tätlich an, worauf er sofort niedergeschlagen und in Haft genommen wurde. Obwohl außer jener Meldung bezüglich des von ihm nach Frankreich eingeführten »extremistischen Schrifttums« nichts gegen ihn vorlag und seine Gewaltanwendung gegenüber dem Beamten eindeutig als Kurzschlußhandlung, und nicht als vorab geplante Aggression zu werten war, wurde Haupt provisorisch in Untersuchungshaft behalten, da die im Verhör zutage getretene Tatsache, daß er sich verschiedener Namen bediente, der Abklärung bedurfte.
Vierundzwanzig Stunden später war Haupt wieder auf freiem Fuß, geriet aber schon kurz nach seiner Entlassung, aus Angst vor einer neuerlichen Verhaftung, in eine solche Panikstimmung, daß er, statt in seine Wohnung zurückzukehren, das Sowjetische Konsulat aufsuchte und um Erlaubnis zur Rückkehr nach Moskau bat. Dann aber glaubte er, schon wieder in eine Falle gelaufen zu sein und verließ fluchtartig – über die Feuertreppe, wie später präzisiert wurde – die in einem Hochhaus untergebrachten Büroräume. Haupt hastete nach Hause, schloß sich in seiner Wohnung ein und drohte der wenig später anrückenden Polizei, er werde sich umbringen, wenn diese den Versuch machen sollte, ihn noch einmal zu verhaften. Durch die verschlossene Wohnungstür redete einer der Beamten beschwichtigend auf ihn ein; doch ohne Erfolg. Haupt lamentierte weiter, man hörte, wie er irgendwo in der Wohnung eine Glasscheibe zerschlug, worauf für zwei, drei Minuten erwartungsvolle Stille eintrat. Inzwischen war Herta T., eine Studentin, mit der Haupt seit einiger Zeit zusammenlebte, ahnungslos am Ort des Geschehens eingetroffen und versuchte nun ihrerseits, Haupt davon zu überzeugen, daß niemand ihm etwas antun wolle. Doch er war nicht zu beruhigen; laut – halb brüllend, halb klagend – wiederholte er seine Drohung. Und erneut trat Stille ein. Hinter der verbarrikadierten Tür schien Haupt zu keuchen. Dann entfernte er sich mit schweren Schritten durch den Korridor, man vernahm, wie eine Tür geöffnet, wieder geschlossen und verriegelt wurde. Die Polizei drang nun gewaltsam in die Wohnung ein, was ihr nicht ohne Mühe gelang, da Haupt seine ganze Bibliothek – Hunderte von Bänden – hinter der Tür zu einer Art Halde aufgeschichtet und durch eine alte schwere Kommode abgestützt hatte. In der Wohnung standen alle Zimmertüren und Fenster offen. Nur das Badezimmer war verschlossen. Während nun auch diese Tür aufgebrochen wurde, zwängte sich Haupt, wohl auf dem Klosettrand stehend und diesen als Rampe benutzend, durch das zuvor eingeschlagene Lüftungsfenster und ließ sich, kopfüber, in die Tiefe fallen.
Freitod – so lautete das schon wenig später vorliegende offizielle Untersuchungsergebnis zum »Fall Golowin«.
aus: Felix Philipp Ingold: Haupts Werk Das Leben
Ein Koordinatenbuch vom vorläufig letzten bis zum ersten Kapitel.
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